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Nutzungsänderungen
Was bedeutet eine Nutzungsänderung und wann muss ein Bauantrag gestellt werden?
- Die bestehende Nutzungsart einer baulichen Anlage zu verändern.
- Die geringste Nutzungsänderung (z. B. Spitzboden oder Keller in Wohnraum) ist eine genehmigungspflichtige Maßnahme im Sinne des Bauordnungsrechts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hierzu sollten Sie konkret einen schriftliche Bauantrag stellen, in der Sie die bestehende und beabsichtigte Nutzungsart darstellen, auch zeichnerisch.
- Diesen Antrag können Sie persönlich auch ohne Entwurfsverfasser/ in stellen
Wichtig:
• Alle Unterlagen, die Sie einreichen, bitte in 3-facher schriftlicher Form.
Muss ein/e Antragsteller/in auch Eigentümer/in des zu bebauenden Grundstücks sein?
Eine Baugenehmigung ist immer eine grundstücks-, keine personenbezogene Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde. Deswegen ist es nicht erforderlich, dass der Bauantrag von dem/der Grundstückseigentümer/in gestellt wird.
Organisationseinheiten
Fachbereich 4 Bau und Projektmanagement | |
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