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Gleichstellung
HERZLICH WILLKOMMEN
Ich begrüße Sie auf der Seite der Gleichstellungsbeauftragen für die Gemeinde Trittau und das Amt Trittau mit seinen 9 ehrenamtlich geführten Gemeinden.
Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, darauf hinzuwirken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kommune umgesetzt wird. Das Aufgabenspektrum reicht von der Beratung für Einwohnerinnen und Einwohner im Amtsgebiet bis zum Einbringen von frauenspezifischen Aspekten in die Kommunalpolitik und fachlicher Beratung auf der Verwaltungsebene.
Bei der gleichstellungspolitischen Arbeit geht es um die Beseitigung von strukturellen Benachteiligungen von Frauen und um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebenslagen. Die Umsetzung kann durch die Organisation von Veranstaltungen und Projekten erfolgen, um auf gleichstellungsrelevante Themen aufmerksam zu machen und für die jeweilige Problematik zu sensibilisieren.
Vernetzung mit den verschiedenen Institutionen, Beratungsstellen und Facheinrichtungen vor Ort sowie mit deren Gleichstellungsbeauftragten auf Kreis-, Regional-, Landes- und Bundesebene ist ein wichtiger Aspekt der Gleichstellungsarbeit.
Rechtliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit sind:
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 3 Abs. 2
- Gemeindeordnung und Amtsordnung des Landes Schleswig-Holstein
- Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst
- Hauptsatzung der Kommune
Die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellungspolitik bildet der Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Damit stellt die aktive Förderung von Frauen ein Staatsziel dar, dem auch die Kommunen verpflichtet sind. Folgerichtig ist die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern auch in der Landes- und Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein festgelegt. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind in den Hauptsatzungen der Kommunen konkretisiert.
Gleichstellungsberichte befinden sich im Allris bei den jeweiligen Sitzungen und Ausschüssen.