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Verwaltungsgliederung
Die Verwaltung unterteilt sich in vier Fachbereiche:
Fachbereich Innere Verwaltung und Finanzen
Der Fachbereich 1 Innere Verwaltung und Finanzen besteht aus den Fachdiensten Innere Verwaltung (FD 1/1) und Fachdienst Finanzen (FD 1/2).
Aufgaben des Fachdienstes Innere Verwaltung sind:
Angelegenheiten der Gremien, Personal, Ausbildung, Organisation, Informationstechnik (IT), Beschaffung Büroausstattung, Wahlen, Friedhof, Archiv.
Aufgaben des Fachdienstes Finanzen sind:
Haushalts-, Finanz- und Investitionsplanung, Kreditwesen, Steuern, Gebühren, Beiträge, Kostenrechnung, Kasse, Beitreibung und Vollstreckung sowie die Anlagenbuchhaltung. Im Fachdienst Finanzen wird auch der Gewässerpflegeverband Bille mitverwaltet.
Die einzelnen Aufgaben des Fachbereiches finden Sie unter Dienstleistungen: Leistungen/Was erledige ich wo?
Fachbereich Bürgerangelegenheiten und Ordnung
Der Fachbereich 2 – Bürgerangelegenheiten und Ordnung gliedert sich in die Fachdienste 2/1 Bürgerangelegenheiten und 2/2 Ordnung und Sicherheit.
Im Fachdienst Bürgerangelegenheiten sind die Bereiche Einwohnermelde- und Passwesen, Standesamt, Gewerberegister und Fundamt mit einem entsprechenden regen Kundenkontakt angesiedelt. Hier können Sie u. a. Ihren Wohnsitz oder Ihr Gewerbe an-, ab- und ummelden, Pässe und Ausweise beantragen, und anderes mehr. Im Standesamt stehen wir Ihnen u. a. bei Fragen zu Eheschließungen und im Bereich von allen sonstigen Beurkundungen im Personenstandwesen zur Verfügung.
Der Fachdienst Ordnung und Sicherheit nimmt überwiegend Aufgaben wahr, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit dienen. Hierzu zählt der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung durch repressive und präventive Maßnahmen im Bereich der örtlichen Zuständigkeiten. Aber auch ordnungsrechtliche Erlaubnisse werden hier beantragt. Die Tätigkeitsfelder des Fachdienstes sind z. B. gewerberechtliche und verkehrsrechtliche Erlaubnisse und Angelegenheiten, teilweise auch Verkehrsüberwachung, Erlaubnisse für sonstige Veranstaltungen, Ordnungswidrigkeiten, Feuerwehrwesen, Gefahrhunde ….
Die einzelnen Aufgaben des Fachbereichs / der Fachdienste und die zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik Bürgerservice - Was erledige ich wo -. Nutzen Sie auch den Link - Zuständigkeitsfinder S-H, um sich über Ihre Anliegen und die Zuständigkeiten zu informieren.
Fachbereich Schule, Kinder und Soziales
Der Fachbereich 3 Schule, Kita und Soziales besteht aus drei Fachdiensten: FD 3/1 Schule, FD 3/2 Kita und Kultur sowie FD 3/3 Soziale Hilfen.
Fachbereich Bau und Projektmanagement
Der Fachbereich 4 besteht aus den Fachdiensten FD 4/1 Planung und Bauverwaltung und FD 4/2 Hoch- und Tiefbau.
Aufgaben des Fachdienstes Planung und Bauverwaltung sind die Bauleitplanung, die Zuarbeit für überregionale Planungen und die Verwaltung der Liegenschaften.
Bei der Bauleitplanung werden zusammen mit Planungsbüros Flächennutzungs- und Bebauungspläne für die Gremienbeschlüsse vor- und nachbereitet und verfahrenstechnisch auf den Weg gebracht. Bauanträge von Bauherren werden vom Fachbereich begleitet. U. a. muss i. d. R. das gemeindliche Einvernehmen bei Vorhaben eingeholt werden. Bauaufsichtsbehörde für Bereich des Amtes Trittau ist der Kreis Stormarn.
Das Gebäudemanagement, bezieht sich auf eigene Liegenschaften der Gemeinden und sonstigen Körperschaften wie Schulverbände. Z. T. werden Liegenschaften an Dritte vermietet.
Auch der Klimaschutz ist diesem Fachdienst zugeordnet.
Aufgaben des Fachdienstes Hoch- und Tiefbau sind die Betreuung von Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und weiteren von der Gemeindeverwaltung Trittau betreuten Körperschaften wie Amt und Schulverbände. Daneben ist der Bauhof der Gemeinden Trittau und Lütjensee an diesen Fachdienst angegliedert.
Die Verwaltung betreut zusammen mit dem Bauhof Trittau – Lütjensee und Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden des Amte Trittau die Pflege von Grünanlagen, Wegen und Plätzen in den Gemeinden.
Im Bereich Hochbau werden Bauvorhaben der Gemeinden und Schulverbände betreut, hier werden ergänzend bei größeren Vorhaben Architektenbüros beauftragt. Der Fachbereich 4 übernimmt zusammen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Verbandsvorsteherinnen/Verbandsvorstehern die Bauherrenvertretung. Im Tiefbaubereich werden eigene Maßnahmen wie z. B. Straßenbaumaßnahmen gemeindlicher Straßen durchgeführt, z. T. auch zusammen mit dem Zweckverband Obere Bille (Abwasserbeseitigung, Trinkwasserversorgung). Auch findet eine Begleitung von Straßenbaumaßnahmen anderer Straßenbaulastträger (Kreis-, Landes- und Bundestraßen) im Amtsbereich des Amtes Trittau durch den Fachbereich statt. Im Bereich Hoch- und Tiefbau werden auch die nötigen Bauunterhaltungsmaßnahmen in die Wege geleitet.