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Spielplatzpatenschaften
Spielplatzpatenschaft der Gemeinde Trittau
Die Spielplatzpatin/der Spielplatzpate übernimmt die Betreuung einer öffentlichen Spielfläche in Trittau in Form einer unentgeltlichen und ehrenamtlichen Spielplatzpatenschaft.
Die Spielplatzpaten übernehmen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten folgende Aufgaben:
Regelmäßige und häufige Besichtigung des Spielplatzes,
- Ansprechpartner für die Kinder und Eltern und Mitteiler von deren Interessen an die Verwaltung
- Löser von aufkommenden Problemen wie Fremdnutzung des Platzes, Streitigkeiten unter den Besuchergruppen etc. und Übermittler von Informationen an die Gemeinde und gegebenenfalls auch an die Polizei,
- Melder von Defekten und/oder Verunreinigungen an Geräten und der Anlage
- Kontakt zu den Nutzern des Platzes pflegen.
Der Fachdienst Schule, Kultur, Jugend der Gemeinde Trittau ist Ansprechpartnerin in pädagogischen und sonstigen Fragen des sozialen Verhaltens.
Der Fachdienst Grundstücks-, Gebäude- und Infrastrukturmanagement der Gemeinde Trittau ist Ansprechpartner bei allen baulichen Fragen, ebenso bei Fragen der Instandhaltung und der gärtnerischen Pflege.
Es wird den Spielplatzpaten/-patinnen ein Legitimationsschreiben zur Verfügung gestellt, so dass sie sich gegenüber den Spielplatzbesuchern als Paten/Patinnen ausweisen und bekannt machen können.
Die Spielplatzpaten verpflichten sich, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß durchzuführen, gehen aber in der Erfüllung ihrer Funktion keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein. Sie sind für Tätigkeiten in diesem Rahmen über die Gemeinde Trittau haftpflichtversichert.
Die Patenschaft ist auf Dauer angelegt.
Bei Interesse melden Sie sich doch bitte bei Frau Wolf, 04154-8079-71, M.Wolf@Trittau.de
Organisationseinheiten
Fachbereich 4 Bau und Projektmanagement | |
Gemeindeverwaltung Europaplatz 5 22946 Trittau Telefon: 04154 8079-0 Telefax: 04154 8079-75 E-Mail: Info@Trittau.de |