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Kosten
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Durch Inkrafttreten der Kita-Reform sind die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen seit dem 1. August 2020 gedeckelt. Für ein Krippenkind (unter 3 Jahre) dürfen maximal 5,80 Euro je wöchentlicher Betreuungsstunde erhoben werden, für ein Elementarkind (über 3 Jahr) liegt die Deckelung bei 5,66 Euro je wöchentlicher Betreuungsstunde. Die Beitragsdeckelung gilt auch für Kinder in der Kindertagespflege. Die wöchentliche Betreuungszeit multipliziert mit dem jeweils gedeckelten Beitrag für Krippe oder Elementar ergibt den von Ihnen zu leistenden Monatsbeitrag.
Bei Inanspruchnahme eines Mittagsessens (evtl. auch Frühstück) ist zusätzlich ein Beitrag für die Verpflegung zu zahlen. Die Höhe des Verpflegungsbeitrages ist in den einzelnen Einrichtungen unterschiedlich.
Sozialstaffel:
Familien mit geringem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern können für die Betreuung in Kitas und/oder in der Kindertagespflege eine Ermäßigung der Kita-Elternbeiträge gemäß der Sozialstaffelrichtlinie des Kreises Stormarn erhalten. Hierfür stellen Sie bitte einen Antrag beim Kreis Stormarn, die Antragsformulare finden Sie hier: www.kreis-stormarn.de >> Service >> Formulare & Dokumente >> Fachdienst 22 >>Sozialstaffel/Tagespflegeförderung
- Antrag auf Ermäßigung oder Übernahme des Elternbeitrags für den Besuch einer Kindertagesstätte
- Antrag auf Geschwisterermäßigung für Kinder in einer Kindertagesstätte
Eine Ermäßigung kann erst ab dem Monat gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde.
Leistungen nach Bildung und Teilhabe:
Die Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung oder auch Ausflüge von Kitas/Tagespflegepersonen können bei einem Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets übernommen werden.
Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder in Betracht, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld gem. § 6b BKGG beziehen. Auch wer Leistungen nach § 2 AsylLG erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können. Um die Leistungen zu erhalten, nutzen Sie bitte das Formular "Bedarfsanzeige", das Sie im Jobcenter erhalten oder auf der Internetseite des Kreises Stormarn (www.kreis-stormarn.de >> Service >> Formulare & Dokumente >> Fachdienst 34 >> Bildung und Teilhabe) finden.
Organisationseinheiten
Fachdienst Kinder, Jugend und Kultur | |
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