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Betreuung für die Kleinsten
Liebe Eltern,
liebe Sorgeberechtigte,
im Amtsbereich Trittau gibt es 17 Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft und pädagogischer Ausrichtung und damit ein sehr vielfältiges Betreuungsangebot. Hinzu kommen weitere Platzangebote in der Kindertagespflege.
Für alle Einrichtungen melden Sie sich bitte über das Kita-Portal Schleswig-Holstein an. Bei Platzmangel entscheiden bestimmte Aufnahmekriterien über die Platzvergabe. Alle weiteren Informationen rund um das Thema Kinderbetreuung entnehmen Sie gern den unterhalb dieses Textes angeordneten Menüpunkten.
Übrigens:
- Das geltende neue Kindertagesförderungsgesetz für Schleswig-Holstein sieht keinen gemeindlichen Kostenausgleich mehr vor, wenn Kinder außerhalb ihres Wohnortes in einer Kita betreut werden. Nur für den Fall, dass Ihr Kind außerhalb von Schleswig-Holstein betreut werden soll, muss ein Kostenübernahmeantrag beim Kreis Stormarn gestellt werden. Das erforderliche Antragsformular mit Angaben zum Ansprechpartner auf der Internetseite des Kreises Stormarn finden Sie wie folgt: Service >> Formular & Dokumente >> Fachbereich 2 >> Fachdienst 22 oder direkt hier: Formular: Bedarfsanzeige für die beabsichtigte Inanspruchnahme eines Kinderbetreuungsplatzes in einer Hamburger Kindertageseinrichtung (Kostenausgleich nach § 34 Kindertagesstättengesetz für Schleswig-Holstein).
- Bei allgemeinen Anfragen, wie z. B. Bescheinigungen für das Finanzamt oder Fragen zu Elternbeiträgen u. ä., wenden Sie sich bitte über folgende Mailadresse an uns: Kinder.Jugend.Kultur@Trittau.de