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Bauvoranfragen (Vorbescheidsantrag)
Was ist eine Bauvoranfrage / Vorbescheidsverfahren nach § 75 LBO ?
Ein/e (zukünftige/r) Bauherr/in kann sich bei Unsicherheiten bzw. Fragestellungen zu seinem Bauvorhaben vor Einreichung eines Bauantrages auf schriftlichen Antrag zu diesen einzelnen Fragen (z.B. Bebaubarkeit des Grundstückes, Abstandsflächen o.ä.) einen Bescheid (Vorbescheid) erteilen lassen (vgl. § 75 Satz 1 LBO). Hierfür ist zunächst kein Bauantrag notwendig.
Hinweis: Ein (positiver) Vorbescheid ist zwar ein vorweggenommener Teil einer Baugenehmigung; er ersetzt die (erforderliche) Baugenehmigung jedoch nicht und berechtigt deshalb auch nicht zum (vorzeitigen) Baubeginn!
Warum vorab eine Bauvoranfrage / Vorbescheidsantrag stellen ?
Durch eine Bauvoranfrage können weitere Kosten und auch Planungskosten durch einen Architekten / Bauträger verhindert werden, da Fragen, zum Beispiel zur konkreten Bebaubarkeiten von Grundstücken in diesen Verfahren geklärt werden.
Welche Unterlagen werden für eine Bauvoranfrage / Vorbescheidsantrag benötigt ?
- ein Liegenschaftskartenauszug, in dem das Baugrundstück gekennzeichnet ist und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Meter dargestellt sind (vgl. § 7 Abs. 1 BauVorlVO),
- ein auf der Grundlage des Liegenschaftskarte erstellter Lageplan im Maßstab 1:500, ggf. mit Darstellung der Abstandflächen (vgl. § 7 Abs. 3 BauVorlVO
- Bauzeichnungen wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten, abhängig von der Fragestellung
- Baubeschreibung mit Maßen
- Abweichungs-, Ausnahme- oder Befreiungsantrag.
Wichtig:
Alle Unterlagen, bitte in 3-facher schriftlicher Form beim Kreis Stormarn einreichen.
Muss ein/e Antragsteller/in auch Eigentümer/in des zu bebauenden Grundstücks sein?
Eine Baugenehmigung ist immer eine grundstücks-, keine personenbezogene Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde. Deswegen ist es nicht erforderlich, dass der Bauantrag von dem/der Grundstückseigentümer/in gestellt wird.
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Fachbereich 4 Bau und Projektmanagement | |
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