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Aufnahmekriterien KiTaPlatz Vergabe
Aufnahmekriterien der Gemeinde/ des Amtes Trittau (Stand: Dezember 2020)
Bei Platzmangel entscheidet folgende Vorgehensweise über die Platzvergabe:
I. Anspruch 1. Priorität:
- Voraussetzung: Kinder, deren Erstwohnsitz in der Standortgemeinde liegt oder Kinder aus amtsgehörigen Gemeinden, die Plätze im Rahmen eines Platzkontingentes eingekauft haben.
- Sorgeberechtigte/r alleinerziehend und berufstätig*
- Beide Sorgeberechtigte berufstätig*
- Kinder mit Förderbedarf (Integration), die bereits die Kindertagesstätte besuchen oder Kinder, die über das Jugendamt aus sozialen Gründen eingewiesen werden**
- Interne Wechselkinder von Krippe zu Elementar
- Geschwisterkinder
- Mitarbeiter-Kinder (auch aus anderen Gemeinden)
- Alter des Kindes
- alle weiteren Kinder
II. Anspruch 2. Priorität
- Voraussetzung: Kinder, deren Erstwohnsitz in einer der zehn Gemeinden des Amtes Trittau liegt.
- Sorgeberechtigte/r alleinerziehend und berufstätig*
- Beide Sorgeberechtigte berufstätig*
- Kinder mit Förderbedarf (Integration), die bereits die Kindertagesstätte besuchen oder Kinder, die über das Jugendamt aus sozialen Gründen eingewiesen werden **
- Interne Wechselkinder von Krippe zu Elementar
- Geschwisterkinder
- Mitarbeiter-Kinder (auch aus anderen Gemeinden)
- Alter des Kindes
- Alle weiteren Kinder
III. Anspruch 3. Priorität:
- Voraussetzung: Kinder, deren Erstwohnsitz außerhalb des Amtes Trittau liegt.
- Sorgeberechtigte/r alleinerziehend und berufstätig*
- Beide Sorgeberechtigte berufstätig*
- Kinder mit Förderbedarf (Integration), die bereits die Kindertagesstätte besuchen oder Kinder, die über das Jugendamt aus sozialen Gründen eingewiesen werden **
- Interne Wechselkinder von Krippe zu Elementar
- Geschwisterkinder
- Mitarbeiter-Kinder (auch aus anderen Gemeinden)
- Alter des Kindes
- Alle weiteren Kinder
*ebenfalls gleichwertig zu berücksichtigen ist:
Ausbildung, Studium, Schule, Integrationskurs (Deutschkurs)
** Stellungnahme des Allgemeinen Sozialdienstes (Jugendamt) und Rücksprache mit der Amtsverwaltung Trittau erforderlich
Gilt für alle aufgeführten Punkte:
- Bei gleichen Voraussetzungen entscheidet das Anmeldedatum.
- Im Zweifelsfall erfolgt eine Rücksprache mit der Amtsverwaltung Trittau.
- Über die Aufnahme von externen Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (im Rahmen einer Einzelintegrationsmaßnahme), zu Ungunsten eines internen Wechsels von Krippenkindern in den Elementarbereich, entscheidet zukünftig im Bedarfsfall der Beirat der Kindertagesstätte.
Organisationseinheiten
Fachdienst Kinder, Jugend und Kultur | |
Gemeindeverwaltung Europaplatz 5 22946 Trittau Telefon: 04154 8079-0 Telefax: 04154 8079-75 E-Mail: Info@Trittau.de |