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Amtsarchiv - Benutzung
Für eine effiziente Arbeit im Archiv ist es wichtig, sich gut vorzubereiten. Deshalb ist es ratsam, sich zunächst mit einer telefonischen oder schriftlichen Voranfrage an das Archiv zu wenden. So lassen sich wichtige Dinge im Vorfeld abklären und Sie können entscheiden, ob der Besuch im Archiv für Sie lohnenswert ist oder nicht.
Wie finde ich das, was ich suche?
Zunächst einmal sollte geklärt werden, ob bzw. in welchem Archiv überhaupt Unterlagen zu dem von Ihnen bearbeiteten Thema überliefert sind. Da Landesbehörden ihre Unterlagen an das Landesarchiv abgeben, Kreisbehörden an das Kreisarchiv und Kommunen an die jeweiligen Kommunalarchive, stellen sich zunächst einmal zwei zentrale Fragen:
- Bei welcher Behörde könnten Unterlagen zu Ihrem Thema entstanden sein?
- An welches Archiv gibt diese Behörde Ihre Unterlagen ab?
So ist das Amtsarchiv Trittau zuständig für die Überlieferung der Gemeinde- und Amtsverwaltung Trittau. Bei uns finden Sie alle Unterlagen, die in der Trittauer Kommunalverwaltung entstanden sind, darüber hinaus auch umfangreiches Sammlungsgut wie z.B. von Vereinen.
Sperrfristen bedenken
Einige Unterlagen in den Archiven sind mit Sperrfristen versehen. Dabei handelt es sich zumeist um Unterlagen mit personenbezogenen Daten. Um die schutzwürdigen Belange jedes einzelnen Bürgers zu wahren, sind diese Unterlagen für einen festgelegten Zeitraum gesperrt. In Schleswig-Holstein wird Archivgut mit personenbezogenem Inhalt nach § 9 Abs. 3 des Landesarchivgesetztes Schleswig-Holstein vom 11.08.1992 erst zehn Jahre nach dem Tod der Person für die Nutzung freigegeben. Da in den meisten Fällen das Ableben nicht bekannt ist, wird die Frist auf 90 Jahre nach Geburt festgesetzt, wenn diese ebenfalls nicht bekannt ist auf 60 Jahre seit Entstehung des Schriftguts. In Einzelfällen können Fristen unter Voraussetzungen verkürzt werden. Betroffene Personen sowie Bevollmächtigte haben jederzeit Zugriff auf die Unterlagen.
Für weitere Unterlagen können andere Sperrfristen gelten.
Über etwaige Sperrfristen werden Sie im Amtsarchiv informiert.
Im Archiv arbeiten
Das Archivgut selbst können Sie nur im Archiv selbst einsehen. Aufgrund der Einmaligkeit der Unterlagen sowie aus Gründen der Rechtssicherheit, des Datenschutzes sowie der Bestandserhaltung können die Unterlagen nicht entliehen werden.
Nachdem Sie einen Benutzungsantrag gestellt haben, können Sie Archivalien recherchieren und bestellen. Um in Ruhe mit den Archivalien zu arbeiten, wird Ihnen ein separater Raum zugewiesen, in dem Sie arbeiten können.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Organisationseinheiten
Fachdienst Innere Verwaltung | |
Gemeindeverwaltung Europaplatz 5 22946 Trittau Telefon: 04154 8079-0 Telefax: 04154 8079-75 E-Mail: Info@Trittau.de |