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Amts- und Gemeindekasse
Die Amts- und Gemeindekasse erledigt die Zahlungsabwicklung und das Forderungsmanagement für die hauptamtlich verwaltete Gemeinde Trittau, die amtsangehörigen Gemeinden und Verbände.
Der Amts- und Gemeindekasse obliegt die Vollstreckung eigener gemeindlichen Forderungen gegenüber den säumigen Zahlern. Zusätzlich leistet sie aber auch als Amtshilfebehörde in Vollstreckungsangelegenheiten für andere Organisationen Amts- und Vollstreckungshilfe. Die Vollstreckbarkeit der Forderung wird durch die beauftragten Stellen bestätigt. Der zugrundeliegende Bescheid (z. B. ein Bußgeldbescheid) ist zugleich der vollstreckbare Titel. Die Vollstreckung wird eingeleitet, sobald Sie eine offene und fällige Forderung trotz Mahnung nicht beglichen haben.
Bankverbindungen
Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG
IBAN: DE68 2006 9177 0000 0000 19
BIC: GENODEF1GRS
Sparkasse Holstein
IBAN: DE 69 2135 2240 0120 2400 15
BIC: NOLADE21HOL
Nutzen Sie für die Bezahlung Ihrer Abgaben die Vorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens. Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren brauchen Sie sich keine Fälligkeitstermine mehr zu merken, evtl. Mahnungen und zusätzliche Kosten entfallen, die Beträge werden korrekt von Ihrem Konto abgebucht. Sie können erteilte Einzugsermächtigungen jederzeit wiederrufen. Unbegründeten Belastungen kann binnen 8 Wochen widersprochen werden.
Wichtig: Wird eine in Auftrag gegebene Abbuchung jedoch von der Bank mangels Deckung nicht eingelöst (Rücklastschrift), entstehen Stornogebühren, die dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt werden.