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Aktuelles
Kostenlose Energieberatung in den eigenen vier Wänden für Trittauer Bürger*innen
In Zeiten steigender Energiekosten und wachsender Umweltbedenken ist der bewusste Umgang mit Energie wichtiger denn je.
Die Gemeinde Trittau fördert die Energieberatung bei Ihnen zu Hause durch die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Ab sofort können Trittauer Bürger*innen einen Termin für eine ausführliche Energieberatung in den eigenen vier Wänden vereinbaren, ohne dafür Kosten zu tragen.
Normalerweise müssen Verbraucher*innen für die Energieberatung durch eine*n anbieterunabhängigen Energieberater*in der Verbraucherzentrale dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 30 Euro bezahlen. Doch die Gemeinde Trittau übernimmt diese Kosten und stellt insgesamt 75 Gutscheine zur Verfügung.
Umfassende Beratung vor Ort:
Bei der aufsuchenden Beratung analysiert ein qualifizierter Energieberater die energetische Situation im Haushalt. Dabei werden der Strom- und Wärmeverbrauch, die Heizungsanlage, die Gebäudedämmung und vieles mehr unter die Lupe genommen. Die Beratung vor Ort ist in fünf Kategorien erhältlich:
- Gebäude: Wieviel Energie verbraucht Ihr Haus? Der*die Bürger*in erfährt alles über die energetische Situation seines*ihres Hauses oder Wohnung. Neben einer Prüfung der Gebäudehülle, werden die Heizungsanlage sowie der Strom- und Wärmeverbrauch dabei geprüft.
- Heizung: Alles eine Frage der Einstellung! Eine Heizung kann nur effizient arbeiten, wenn ihre Komponenten richtig aufeinander abgestimmt sind. In der Beratung wird geprüft, ob der Verbrauch und die Leistung in einem optimalen Verhältnis stehen.
- Solarwärme: Solarthermische Anlagen heizen Wasser und Wohnung mit der Kraft der Sonne. Die Beratung hilft das Potenzial der Anlage voll auszuschöpfen und herauszufinden, ob Speicher und Kollektoren zusammenpassen und die Solarwärmeanlage richtig mit dem Heizkessel kommuniziert.
- Eignungsberatung Solar: Mit Photovoltaik-Zellen Strom erzeugen, mit Solarkollektoren die Warmwasserbereitung unterstützen oder doch beide Techniken nutzen? Es wird geprüft, inwiefern die Bürger*innen Solarenergie vom eigenen Dach nutzen können.
- Eignungsberatung Heizung: Bei einem anstehenden Heizungswechsel informiert der / die Berater*in unabhängig und produktoffen über die besten Möglichkeiten geeignete Heiztechniken und erneuerbare Energien zu nutzen. Die Ausgangssituation wird analysiert, geprüft und Empfehlungen aller Varianten abgegeben, welche Heizung bezüglich der CO2-Emission, möglicher Förderung und erwartender Kosten in Frage käme.
Im Anschluss erhalten die Hausbesitzer*innen einen schriftlichen Bericht mit individuellen Empfehlungen zur Energieeinsparung und Modernisierung. Die kostenlose Energieberatung richtet sich an Mieter*innen, Eigentümer*innen und Vermieter*innen mit bis zu sechs Wohneinheiten und dauert bis zu zwei Stunden.
Anmeldung ab sofort möglich:
Interessierte Trittauer Bürger*innen können sich ab sofort für einen der 75 Gutscheine direkt bei der Verbraucherzentrale anmelden unter: 0431-590 9940 oder 0800-809 802 400 (Energiehotline - kostenfrei aus allen Netzen). Die Beratungstermine werden dann von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein koordiniert. Alle Bürgerinnen und Bürger aus Trittau erhalten die Beratungsleistung kostenfrei. Alle anderen können für einen Eigenanteil von 30 Euro ebenso diese Leistung buchen.
Die Energieberatungen bieten eine wertvolle Unterstützung für Privathaushalte, um nachhaltige und effiziente Energielösungen zu finden und umzusetzen. Die Beratungen helfen nicht nur dabei, den Energieverbrauch zu senken und Kosten zu sparen, sondern leisten auch einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. Durch die gezielte Analyse von Energieverbräuchen und die Empfehlung maßgeschneiderter Maßnahmen werden individuelle Potenziale zur Energieeinsparung aufgedeckt und ausgeschöpft und tragen damit entscheidend zur Förderung einer umweltfreundlichen und zukunftssicheren Energieversorgung bei.
Informationsabend Fernwärme – Dienstag 20.02.2024 – 19 Uhr
Hier geht es zur Präsentation.
Angesichts der aktuellen Situation auf dem Gasmarkt und des neu in Kraft getretenen Heizungsgesetzes möchte die Gemeinde Trittau Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger schaffen.
In der Gemeinde Trittau werden bereits einige Haushalte mit Fernwärme beliefert. Diese stammt von der Biogasanlage des Landwirts Friedrich Klose. Allerdings besteht hier noch Ausbaupotential, das gemeinsam mit der Hansewerk Natur, einer Tochtergesellschaft der SH-Netz, aufgezeigt werden soll. Zudem wird aufgezeigt, welche Bedingungen gegeben, wo Möglichkeiten für den Anschluss von Fernwärme vorhanden und was überhaupt die Voraussetzungen sind.
Eine Fernwärmeversorgung ist ein System zur Bereitstellung von Wärmeenergie für Wohngebiete und Gebäude. Anstatt in jedem Haus eigene Heizungen zu betreiben, wird die Fernwärme in einem Kraftwerk erzeugt und über ein Netz von isolierten Rohrleitungen zu den einzelnen Haushalten transportiert, wo sie zu Heizzwecken oder zur Warmwasserproduktion genutzt werden kann. Die Vorteile eines Fernwärmenetzes liegen auf der Hand: Energieeffizienz, Umweltfreundlichkeit, Zuverlässigkeit, Platzersparnis, Flexibilität und langfristige Kostenstabilität.
Zusätzlich wird im Rahmen der Veranstaltung das Heizungsgesetz und die daraus entstehenden Rahmenbedingungen für die Bürgerinnen und Bürgern nähergebracht. Auch ein kurzer Input zum Wärmeplanungsgesetz sowie zu erneuerbaren Energien sind geplant. Abschließend soll ebenfalls genug Zeit für die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner gegeben sein, denn das Thema dürfte zurzeit für viele Fragen und Unsicherheiten sorgen.
Gebäudeenergiegesetz – GEG ab 1. Januar 2024
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, um den Klimaschutz zu stärken, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien zu verringern und Verbraucher*innen vor Preissprüngen bei Öl und Gas zu schützen.
Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Fossile Energien sind dabei die Hauptwärmequelle. Durch das Gesetz wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Dies soll aber schrittweise umgesetzt werden, spätestens bis 2045 soll die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich beendet sein.
Wichtig: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer*innen von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.
Wenn Sie Ihre Heizung tauschen müssen, bedeutet das konkret:
Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen.
In Trittau ist der Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie ab dem 30.06.2028 verpflichtend. Neue Gas- oder Ölheizungen sind in verschiedenen Konstellationen weiterhin zulässig, zum Beispiel als Hybridlösungen in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage, beim Betrieb mit grünen Gasen oder übergangsweise im Rahmen der verschiedenen Übergangsfristen und Ausnahmen.
(Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Der Bund fördert Bürger*innen mit Zuschüssen und zinsvergünstigten Krediten, weitere Informationen finden Sie unter Möglichkeiten und Förderung.