Der Gemeindevertreter der Bürgergemeinschaft Trittau (BGT), Herr Marko Wagner, hat sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z. Zt. gültigen Fassung stelle ich fest, dass
Frau
Irene Schumann
22946 Trittau
auf der Liste der BGT nachrückt.
Gegen meine Feststellung kann jede Wahlberechtigte/jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Trittau Einspruch nach § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung beim Amt Trittau, Europaplatz 5, 22946 Trittau, einlegen.
Trittau, den 29.04.2024
Oliver Mesch
Gemeindewahlleiter