Das AfPE führt die nach § 43a EnWG i. V. m. § 140 Abs. 3 LVwG erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Die Planunterlagen zu diesem Vorhaben können über die Internetseiten der unten genannten für die Auslegung zuständigen Ämter und Gemeinden zur Einsicht aufgerufen werden. Die Auslegung der Unterlagen wird gem. § 43a EnWG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt.
Die Planunterlagen können auf der Internetseite
www.schleswig-holstein.de/afpe
unter dem Vorhabennamen „Sahms-Lübeck-West“ abgerufen werden.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt vom 10.09.2024 bis einschließlich 09.10.2024.