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Haushalt / Finanzen
Im Haushalt der Gemeinde Trittau finden Sie alle relevanten Zahlen zur Finanzsituation unserer Gemeinde. © pixabay.com
Die Gemeinde muss für ihre zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben einen verbindlichen Plan (Haushaltsplan) festlegen.
Der Haushaltsplan gibt die Verwaltungs- und Wirtschaftsvorgänge der Gemeinde wieder und ermöglicht einen Einblick in die Pläne und Absichten der Gemeinde. Er unterteilt sich in einen Verwaltungshaushalt und einen Vermögenshaushalt.
Im Verwaltungshaushalt wird sichtbar, welcher Aufwand für die Verwaltung erforderlich ist und wie er gedeckt wird.
Typische Ausgaben für den Verwaltungshaushalt sind:
- Personalausgaben
- Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand (z. B. Unterhaltungskosten der Grundstücke, Gebäude und der baulichen Anlagen, Geschäftsbedürfnisse, etc.)
- Zuweisungen und Zuschüsse die nicht für Investitionen sind (z. B. Zuschuss an den Sportverein f. lfd. Betrieb)
Typische Einnahmen für den Verwaltungshaushalt sind:
- Steuern, allgemeine Zuweisungen (Grund- und Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen etc.)
- Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Eintrittsgelder Freibad, Mieten und Pachten)
Der Vermögenshaushalt hingegen umfasst u. a. die Ausgaben für Investitionen und die Tilgung von Krediten. Auf der Einnahmeseite werden u. a. die Einnahmen aus dem Verkauf von Anlagevermögen und die Einnahmen durch Kreditaufnahmen veranschlagt.
Die Gemeinde Trittau stellt ihren Haushaltsplan immer für den Zeitraum von einem Jahr auf. Sollten sich im laufenden Jahr nennenswerte Abweichungen zum Ursprungshaushaltsplan ergeben, so werden die Planzahlen mittels eines Nachtragshaushaltsplanes „nachgebessert“.
Durch die Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan festgestellt und erhält damit seine Ausführungsverbindlichkeit. Die Satzung beinhaltet u. a. Feststellung der Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, die Höhe der Kredit-, Verpflichtungsermächtigungen, Kassenkredite, Gesamtstellen des Stellenplanes, und die Steuersätze für die Realsteuern.
Zusätzlich werden weitergehende Regelungen zur Haushaltsausführung festgehalten.
Die vorstehende Ausführung gibt natürlich nur einen kurzen Einblick in die Systematik des Haushaltes wieder. Sie können neben dem Downloadlink den Haushalt der Gemeinde Trittau während der Sprechzeiten auch in Papierform einsehen. Gerne werden Ihnen dann auch weitergehende Fragen beantwortet.
Organisationseinheiten
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