Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Abwasserbeseitigung, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger. Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von der Gemeinde Trittau gefordert.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie dies in Ihrer Finanzplanung mit einem ausreichend hohen Betrag einplanen. Der Beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt, jedoch trägt die Gemeinde Trittau 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen beziehungsweise ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Sie können beim zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde Trittau eine Anliegerbescheinigung, das heißt eine Erklärung über öffentliche Lasten, anfordern (siehe auch Anliegerbescheinigungen).