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Beiträge
Der Themenbereich der Finanzen setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen. Unter anderem sind das:
Anschlussbeiträge
Anschlussbeiträge werden von Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten für ein bebautes bzw. bebaubares Grundstück erhoben, das erstmalig an eine betriebsfertige öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen wird. Der Anschlussbeitrag ist sozusagen die Eintrittskarte für die Nutzung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Trittau. Die Gemeinde unterhält die Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung mit dem Ziel der Versorgung der Grundstücke ihres Gebietes mit Trink-und Betriebswasser sowie der Gesamtheit mit Wasser für öffentliche Zwecke.
Um dieses Ziel erreichen zu können, werden Wasserversorgungsanlagen hergestellt. Zur teilweisen Refinanzierung des hierfür anfallenden Investitionsaufwandes erhebt die Gemeinde Trittau einmalig Anschlussbeiträge. Maßgebend für den Beitrag ist die Auffassungder Gegenleistung. Die Gemeinde stellt eine besondere Einrichtung zur Verfügung. Wer davon besonderen wirtschaftlichen Nutzen hat, soll zu den Kosten der Einrichtung (und Unterhaltung) beitragen.
Erschließungsbeiträge
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Abwasserbeseitigung, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen, Wegen und Plätzen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger. Der Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanlagen einer Straße wie die Fahrbahn, Mischflächen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Verkehrsgrün sowie die Kosten für den Erwerb des Straßenlandes von der Gemeinde Trittau gefordert.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie dies in Ihrer Finanzplanung mit einem ausreichend hohen Betrag einplanen. Der Beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt, jedoch trägt die Gemeinde Trittau 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen beziehungsweise ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.
Sie können beim zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde Trittau eine Anliegerbescheinigung, das heißt eine Erklärung über öffentliche Lasten, anfordern (siehe auch Anliegerbescheinigungen).
Straßenausbaubeiträge
Die Erneuerung, Erweiterung, Herstellung und grundlegende Verbesserung von öffentlichen Straßen und deren Teileinrichtungen (z.B. Beleuchtung, Straßenentwässerung, Gehwege, Parkstreifen usw.) ist Aufgabe der Gemeinde. Straßenbaubeiträge werden zur teilweisen Finanzierung der zuvor genannten erforderlichen Straßenbaumaßnahmen (Herstellung, Ausbau, Umbau, Erneuerung) im Bereich vorhandener Straßen erhoben. Dies gilt auch für einzelne Maßnahmen an Teileinrichtungen der Straße (z.B. Beleuchtung, Straßenentwässerung, Gehwege, Parkstreifen usw.) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks oder zur Nutzung am Grundstück dinglich Berechtigte oder Berechtigter ist.
Das Gebiet für die Straßenbaubeiträge, bilden die gesamten Grundstücke, denen von der Straße, dem Weg oder Platz als öffentlicher Einrichtung eine Zugangs- oder Abfahrtmöglichkeiten verschafft werden. Desweitern wird der Beitragsanteil nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die das Abrechnungsgebiet bildende Grundstücke verteilt.
Ein Straßenbaubeitrag zur Straßenveränderung kann auch dann erhoben werden, wenn Sie bereits früher Erschließungsbeiträge bezahlt haben.