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Förderung Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen
+++Die Förderrichtlinie wurde bis zum 31.12.2024 verlängert+++
Sonnenstrom für Trittau
Teil der Energiewende sein - Zuschüsse für eine aktive gesellschaftliche Beteiligung zur nachhaltigen Entwicklung in Trittau
Eine Mini-Photovoltaik-Balkonanlage macht jetzt auch für Sie in Wohnungen den Beitrag zur Energiewende einfacher möglich. Die Anlage lässt sich meist ohne die Hilfe einer Fachkraft montieren und versorgt Sie bei Sonnenschein mit dem Strom für den täglichen Verbrauch.
Die Gemeindevertretung Trittau hat am 09.02.2023 die Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Sonnenstrom für Trittau“ beschlossen.
Die Gemeinde Trittau gewährt eine Förderung für die Anschaffung von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen). Ziel des Zuschusses ist eine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie eine höhere Energieeinsparung inner-halb der Gemeinde.
Zuwendungsempfänger*innen können Privatpersonen sein, die Mieter*in, Pächter*in oder Eigentümer*in sind und die ihren Erstwohnsitz in Trittau haben. Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Anlage nach dem 09.02.2023 gekauft wurde. Gefördert wird nur eine Maßnahme pro antragsstellende Person und Wohneinheit, bzw. Grundstück.
Anlagen mit max. 300 Watt Wechselrichter erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 EUR. Anlagen mit max. 600 Watt Wechselrichter erhalten den maximalen Zuschuss von 150 EUR.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Förderung von Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen sowie dem Antragsformular und der entsprechenden Checkliste.
Eine digitale Unterschrift ist ausreichend!________________________________________
Bitte beachten:
• Anträge sind erst nach Kauf und Installation der PV-Anlage zu stellen
• Es werden nur PV-Anlagen mit Kaufdatum nach dem 09.02.2023 bei der Bewilligung berücksichtigt
• Vorsorglich gestellte, unvollständige Anträge können nicht bewilligt werden
• Antragsteller*innen, die unvollständige Anträge stellen, erhalten diese mit der Gelegenheit zur Vervollständigung zurück
• Gefördert wird nur eine Maßnahme pro antragsstellende Person und Wohneinheit, bzw. Grundstück
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per Mail mit den Anhängen an Frau Lindemann unter: V.Lindemann@Trittau.de
Oder postalisch an:
Gemeinde Trittau, der Bürgermeister
Fachbereich 4 – Planung und Bauverwaltung
z. Hd. Frau Lindemann
Europaplatz 5, 22946 Trittau
Weiterführende Informationen:
Was sind steckerfertige PV-Anlagen?
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
(Land Schleswig-Holstein)
Dokumente
Checkliste (25 kB) | |
Antragsformular_beschreibbar (145 kB) | |
Richtlinie zur Förderung von Mini-Photovoltaik-Balkonanlagen (154 kB) |