Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als „stehendes Gewerbe“ anzeigen.
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Mitfahrzentrale: Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Welche Gebühren fallen an?
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1 - VwGebV.