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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Allgemeine Informationen

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei-
ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.
Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.
Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten :
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soz iale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen :

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
  • Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbring ung
Verfahrensablauf
  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.
An wen muss ich mich wenden?
  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)
Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)
Welche Gebühren fallen an?

Kostenart: kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

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